Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der MOOH GmbH
Marktplatz 18
69469 Weinheim
Deutschland
für die Nutzung des Analyseportals und die Durchführung von Mundmikrobiomanalysen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der MOOH GmbH („MOOH“) und Verbrauchern über die Durchführung von Mundmikrobiomanalysen sowie die Nutzung des von MOOH betriebenen Analyseportals.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich für die von MOOH angebotenen Analyseleistungen und die damit verbundene Nutzung des Analyseportals.
(4) Der Kauf des Analyse- bzw. Probenkits ist nicht Gegenstand dieser AGB. Das Probenkit wird über einen gesonderten Vertriebsweg erworben. Für dessen Erwerb gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Verkäufers.
§ 2 Gegenstand der Leistungen
(1) MOOH bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit Mundmikrobiomanalysen an.
(2) Die Analyse basiert auf einer vom Kunden eingesandten Speichelprobe und der anschließenden Sequenzierung und Auswertung der darin enthaltenen mikrobiellen DNA.
(3) Soweit angeboten, kann zwischen einer MIKROBIOMANALYSE DENTAL und einer MIKROBIOMANALYSE PRÄVENTION gewählt werden.
(4) Die Analyseergebnisse werden in Form eines digitalen Analyseberichts im geschützten Kundenkonto bereitgestellt.
(5) Soweit angeboten, kann eine bereits durchgeführte MIKROBIOMANALYSE DENTAL durch ein kostenpflichtiges PRÄVENTION-Upgrade erweitert werden.
(6) Das PRÄVENTION-Upgrade umfasst eine erweiterte Auswertung bereits vorhandener Rohsequenzdaten.
(7) Für das PRÄVENTION-Upgrade ist weder eine erneute Probeneinsendung noch eine erneute Sequenzierung erforderlich.
(8) Die konkreten Inhalte der jeweiligen Analyseleistung ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Leistungsbeschreibung.
(9) Die Analyseergebnisse stellen keine ärztliche oder zahnärztliche Diagnose dar und ersetzen keine ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung oder Beratung.
§ 3 Voraussetzungen der Analyse
(1) Voraussetzung für die Durchführung einer Analyse ist ein gültiger Analyse- bzw. Probenkit-Code.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung der Analyse erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
(3) Der Kunde darf nur eine eigene Probe einsenden oder muss hierzu entsprechend berechtigt sein.
(4) Die Probe ist entsprechend den mit dem Probenkit bereitgestellten Anweisungen zu entnehmen, zu lagern und einzusenden.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über eine Analyseleistung kommt zustande, wenn der Kunde den vorgesehenen Buchungs- bzw. Aktivierungsvorgang vollständig durchlaufen und die Beauftragung verbindlich abgeschlossen hat und MOOH den Vertragsschluss bestätigt.
(2) Vor Abschluss des Vertrags werden dem Kunden die wesentlichen Vertragsinformationen, insbesondere Leistungsumfang, Preis, Vertragsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformationen, zur Verfügung gestellt.
(3) Soweit der Vertrag den Kunden zur Zahlung verpflichtet, erfolgt der Vertragsschluss über eine entsprechend gesetzeskonforme elektronische Bestellsituation.
(4) Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt nicht eine gegebenenfalls erforderliche ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
(5) Eine gegebenenfalls angebotene Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten für Forschungs- oder Produktentwicklungszwecke ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Abschluss des Analysevertrags.
§ 5 Kundenkonto
(1) Für die Nutzung des Analyseportals ist ein persönliches Kundenkonto erforderlich.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(3) Der Kunde hat MOOH unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff auf sein Kundenkonto bestehen.
(4) Der Kunde ist für Handlungen unter Verwendung seiner Zugangsdaten nur verantwortlich, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 6 Probenentnahme und Einsendung
(1) Die Probe ist entsprechend der bereitgestellten Anleitung zu entnehmen und einzusenden.
(2) MOOH übernimmt keine Verantwortung für Einschränkungen der Analyse, die auf eine unsachgemäße Entnahme, Lagerung oder Versendung der Probe zurückzuführen sind.
(3) MOOH kann eine Probe zurückweisen, wenn diese nicht auswertbar, beschädigt, unzureichend oder aus anderen technischen Gründen für die Analyse nicht geeignet ist.
(4) Kann aufgrund einer nicht auswertbaren Probe keine Analyse durchgeführt werden, wird MOOH den Kunden hierüber informieren.
(5) Die eingesandte Speichelprobe wird nach Durchführung der Sequenzierung und der erforderlichen technischen Qualitätskontrolle vernichtet, soweit keine gesetzlichen oder sonstigen rechtlichen Gründe einer längeren Aufbewahrung entgegenstehen.
§ 7 Durchführung der Analyse
(1) Die Analyse beginnt grundsätzlich nach Eingang und erfolgreicher Zuordnung der Probe.
(2) Die technische Sequenzierung erfolgt durch ein von MOOH eingesetztes spezialisiertes Labor.
(3) Derzeit wird hierfür eingesetzt:
Novogene GmbH
Am Klopferspitz 19a
82152 Planegg
Deutschland
(4) MOOH ist berechtigt, weitere geeignete technische Dienstleister und Auftragsverarbeiter einzusetzen, soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
(5) Die konkreten Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten richten sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
§ 8 Analysebericht
(1) Nach Abschluss der Analyse wird der Analysebericht im persönlichen Kundenkonto bereitgestellt.
(2) Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich in digitaler Form.
(3) Der Kunde kann den Bericht nach Anmeldung im geschützten Kundenbereich abrufen.
(4) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Zugangsdaten zu seinem Kundenkonto vertraulich zu behandeln.
(5) Der Analysebericht dient ausschließlich der Information.
(6) Er stellt insbesondere keine medizinische Diagnose, Therapieempfehlung oder individuelle medizinische Beratung dar.
§ 9 Bearbeitungszeit
(1) MOOH bemüht sich um eine zeitnahe Durchführung der Analyse.
(2) Soweit keine verbindliche Frist vereinbart wurde, stellen angegebene Bearbeitungszeiten lediglich voraussichtliche Zeitangaben dar.
(3) Verzögerungen aufgrund von Umständen, die MOOH nicht zu vertreten hat, insbesondere Transportproblemen, technischen Störungen oder Verzögerungen bei eingesetzten Dienstleistern, verlängern eine vereinbarte Leistungsfrist angemessen.
§ 10 PRÄVENTION-Upgrade
(1) Soweit angeboten, können Kunden, für die bereits eine MIKROBIOMANALYSE DENTAL durchgeführt wurde, ein kostenpflichtiges PRÄVENTION-Upgrade beauftragen.
(2) Das PRÄVENTION-Upgrade stellt eine eigenständige entgeltliche Dienstleistung dar.
(3) Gegenstand des Upgrades ist die erweiterte Auswertung der bereits vorhandenen Rohsequenzdaten.
(4) Eine erneute Probeneinsendung und eine erneute Sequenzierung sind nicht erforderlich.
(5) Voraussetzung für die Durchführung des Upgrades ist, dass die hierfür erforderlichen Rohsequenzdaten zum Zeitpunkt der Beauftragung noch vorhanden und technisch auswertbar sind.
(6) Nach erfolgreicher Beauftragung werden die vorhandenen Rohsequenzdaten für die Durchführung der erweiterten Auswertung weiter gespeichert.
(7) Für diese Daten gilt anschließend die für die PRÄVENTION-Analyse vorgesehene Speicherfrist.
(8) Nach Abschluss der erweiterten Auswertung wird der erweiterte Analysebericht im persönlichen Kundenkonto bereitgestellt.
(9) Das PRÄVENTION-Upgrade umfasst ausschließlich die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellte erweiterte Auswertung.
(10) Das Upgrade beinhaltet insbesondere keine erneute Probennahme und keine erneute Sequenzierung.
(11) Kann das Upgrade aufgrund nicht mehr vorhandener oder technisch nicht mehr auswertbarer Rohsequenzdaten nicht durchgeführt werden, obwohl die Beauftragung durch MOOH noch ermöglicht wurde, wird MOOH das hierfür gezahlte Entgelt erstatten, soweit MOOH die fehlende Durchführung zu vertreten hat.
§ 11 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise.
(2) Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
(3) Die jeweils angebotenen Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen werden dem Kunden im Bestellvorgang angezeigt.
(4) Soweit ein externer Zahlungsdienstleister eingesetzt wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung nach den hierfür geltenden Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
§ 12 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Dies gilt sowohl für die ursprüngliche Analyseleistung als auch für ein gegebenenfalls separat beauftragtes PRÄVENTION-Upgrade.
§ 13 Vorzeitiger Beginn der Leistung
(1) Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass MOOH mit der Durchführung einer Analyseleistung oder eines PRÄVENTION-Upgrades bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
(2) In diesem Fall wird der Kunde vor Beginn der Leistung über die gesetzlichen Folgen informiert.
(3) Widerruft der Kunde den Vertrag vor vollständiger Erbringung der Leistung, kann MOOH unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung verlangen.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
§ 14 Forschung und Produktentwicklung
(1) Die Nutzung personenbezogener Analyse- oder Rohsequenzdaten für Forschungszwecke oder zur Produktentwicklung ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Analyseleistung.
(2) Eine solche Nutzung erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte datenschutzrechtliche Grundlage besteht und insbesondere eine erforderliche Einwilligung ausdrücklich und freiwillig erteilt wurde.
(3) Die Verweigerung einer solchen Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Durchführung der vertraglich geschuldeten Analyseleistung.
§ 15 Verfügbarkeit des Analyseportals
(1) MOOH bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Analyseportals.
(2) Eine jederzeitige und ununterbrochene Verfügbarkeit kann technisch nicht garantiert werden.
(3) Vorübergehende Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder höherer Gewalt bleiben vorbehalten.
(4) Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 16 Haftung
(1) MOOH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MOOH nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(5) Die Analyseergebnisse stellen keine medizinische Diagnose, Therapieempfehlung oder ärztliche beziehungsweise zahnärztliche Beratung dar.
§ 17 Minderjährige
(1) Die Analyseleistungen richten sich grundsätzlich an volljährige Personen.
(2) Soweit eine Analyse für eine minderjährige Person angeboten wird, darf die Beauftragung nur durch eine hierzu berechtigte sorgeberechtigte Person erfolgen.
(3) Der Auftraggeber bestätigt mit der Beauftragung, hierzu berechtigt zu sein.
§ 18 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von MOOH.
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür geeigneten Rechtsgrundlage gemäß Art. 9 DSGVO.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Die MOOH GmbH ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 21 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 21. August 2026